Ablauf
Es gibt in Polen regional große Unterschiede bei der EU-Führerscheinvergabe! Die Stettiner Bedingungen sind glücklicherweise nicht in ganz Polen gegeben. (Lassen Sie sich nicht durch falsche Aussagen anderer Vermittler täuschen!)
- Sie tragen im Anmeldeantrag den gewünschten Termin ein. Die Kurse beginnen jeden 1. und 3. Montag im Monat um 9.00 Uhr. Am Besten, Sie reisen schon am Sonntag an. Sie werden Sonntags von einem Treffpunkt in Görlitz (etwa 100 km von Dresden entfernt) in Bahnhofsnähe um 19.00 Uhr abgeholt.
- Am Montag und Dienstag werden Sie von der Fahrschule in Ihrer Anwesendheit bei den polnischen Behörden angemeldet. Zudem erhalten Sie Lernmaterial in deutscher Sprache. Wenn Sie wünschen, können Sie gerne bis Freitag vor Ort bleiben und erhalten dann auch theoretischen und praktischen Unterricht in deutscher Sprache.
- Die Prüfung findet ca. 7 Wochen nach Ihrer 1. Anreise statt. Sie werden rechtzeitig von der Fahrschule informiert, wann die Prüfung stattfindet und stimmen mit der Fahrschule Ihren zweiten Anreisetermin ab. Sie erhalten dann in den Tagen vor der Prüfung ausreichend theoretischen, wie auch praktischen Unterricht in deutscher Sprache.
- Unsere Empfehlung: Beim 1. Aufenthalt bleiben Sie nur die notwendigen 2 Tage für die Behördenanmeldung vor Ort und legen dann den theoretischen und praktischen Unterricht, in einem Stück, direkt vor die Prüfung. Das hat sich bereits 1000-fach bewährt!
- Nach bestandener Prüfung werden Ihre Unterlagen nach Warschau weitergeleitet, Ihre Fahrerlaubnis in der dortigen Verkehrsbehörde registriert!
- Wenn Sie der Fahrschule vor Ort eine Vollmacht ausstellen, kann die Fahrschule Ihren Führerschein, nachdem er ausgestellt wurde, von der Führerscheinstelle abholen und Ihnen auf dem Postwege per Einschreiben zusenden. Auf Wunsch können Sie Ihren Führerschein natürlich auch persönlich von der Führerscheinstelle abholen.